Informationen zum EU-Bio-Logo und zum deutschen Biosiegel

Ein Lebensmittel fällt unter die Kategorie "Bio" oder "Öko", wenn es die Rechtsvorschriften der Europäischen Union zur Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung und Kennzeichnung erfüllt. Eine willkürliche Verwendung der Begriffe ist unzulässig. In Deutschland überwachen staatlich zugelassene private Kontrollstellen die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften und führen bei betroffenen Betrieben angemeldete und unangemeldete Kontrollen durch.

 

Internationale Ökostandards - EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau

Die EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau verlangen seit Juli 2012, dass Anbieter ihre Bioprodukte kennzeichnen. Dies gilt für alle in der Europäischen Geminschaft erzeugten oder weiterverarbeiteten Bioprodukte. Zur Kennzeichnung gehören das EU-Bio-Logo, ein Kontrollcode und eine allgemeine Herkunftsangabe der verwendeten Zutaten. Auf der Verpackung steht, ob die Zutaten aus EU-Landwirtschaft oder aus Nicht-EU-Landwirtschaft stammen. Teilweise ist das Herkunftsland direkt angegeben.

 

Deutsches Biosiegel - Auswirkungen durch geänderte internationale Ökostandards

Das deutsche Biosiegel ist seit über 13 Jahren am Markt zugelassen. Grundsätzlich besteht kein

Problem zwischen dem neuen europäischen und dem deutschen Biosiegel. Beide Kennzeichen existieren weiterhin parallel zueinander. Möglich ist, dass Bioprodukte mit dem EU-Bio-Logo zusätzlich das nationale deutsche Biosiegel und andere Zeichen privater Anbauverbände tragen.

 

Deutsches Biosiegel und EU-Bio-Logo - Kontrolle der Ökoprodukte

Die Kontrollstellen überprüfen alle Betriebe, die Ökoprodukte mit dem Hinweis auf "Bio" oder

"Öko" erzeugen, weiterverarbeiten, handeln oder lagern. Sie führen bei solchen Betrieben jährlich angemeldete Kontrollen und unangemeldete Stichproben durch. Entdecken die Prüfer verdächtige Hinweise, dass die Bauern die Richlinien nicht einhalten, erfolgen weitere Kontrollen. Die Kontrolleure nehmen Proben und untersuchen diese im Labor, um die unzulässige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Medikamenten und Zusatzstoffen auszuschließen. Besteht der Erzeugerbetrieb die Kontrolle, bescheinigen ihm die Prüfer, dass er Bioprodukte vermarkten darf. Ein deutsches Biosiegel verdienen sich die Ökoprodukte des Erzeugers ständig neu. Bei schwerwiegenden Mängeln entziehen die Prüfer dem betroffenen Betrieb die Erlaubnis und er darf seine Produkte nicht mehr

als Ökoprodukte verkaufen. Die zuständigen Länderbehörden kontrollieren die Kontrollstellen, um

eine hohe Verlässlichkeit des Siegels zu gewährleisten. Die Kontrolle ist mehrstufig. Sie deckt die gesamte Wertkette vom Saatguthändler bis zum Brotverkäufer ab.

 

Deutsches Biosiegel und EU-Bio-Logo - Durchführung der Kontrollen

Die Kontrolleure überprüfen bei einem Verarbeiter in erster Linie die Produktion, die

Weiterverarbeitung und die Warenströme. Darunter fallen die Lieferanten- und Kundenlisten, die Rezepturen für Futtermittel, Warenein- und Warenausgänge und Bio-Bescheinigungen von den verwendeten Zutaten. Die Kontrolleure prüfen die Lagerhaltung der Biobetriebe. Sie protokollieren,

ob Bioprodukte getrennt von anderen Produkten lagern und es nicht zu einer Vermischung kommt. Bei einem Landwirt liegen die Schwerpunkte der Kontrolle teilweise anders. Im ökologischen Landbau prüfen die Kontrolleure beispielsweise das Saatgut und die ordnungsgemäße Durchführung der Düngung der Felder. Bei Tierhöfen überprüfen sie, wie die Bauern ihre Tiere halten, welches

Futter sie verwenden und ob ein Tierarzt die Tiere regelmäßig untersucht. Bei solchen Kontrollen

sind Unterlagen wie Rechnungen, Belege und Dokumentationen von Futterrationen oder durchgeführten Düngungen von Interesse.

Die Siegel (deutsches Biosiegel, EU-Bio-Logo oder andere) informieren Verbraucher über die biologische Herkunft der Ökoprodukte. Als Konsument wissen Sie, dass die Kontrollstellen die Qualität des Gutes garantieren und Sie ein hochwertiges Produkt erwerben. Solche Produkte sind die Basis für leckere Gerichte.